Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Kunden

der astebo gmbh | Stand 01.02.2025 | Download als .pdf

1 Geltungsbereich und Allgemeines

Zwischen der astebo gmbh und der Bestellerin gelten im Zusammenhang mit unseren Lieferungen von Waren und sonstigen Leistungen, bei welchen die astebo GmbH Leistungsträgerin ist, ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Durch den Vertragsabschluss (die Bestellung) stimmt das bestellende Unternehmen der Geltung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils letztgültigen Fassung, auch für zukünftige Geschäfte vollumfänglich und ausschließlich zu.

Die Vereinbarung fremder Geschäftsbedingungen wird von astebo gmbh abgelehnt und ausgeschlossen. Die astebo gmbh ist nicht verpflichtet fremden Bedingungen zu widersprechen, auch dann nicht, wenn die astebo gmbh Kenntnis von derselben hat. Abweichungen von unseren Bedingungen oder Geschäftsbedingungen sind sohin wirkungslos und werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, diese werden von uns ganz oder teilweise ausdrücklich schriftlich anerkannt. Es wird ausschließlich nach den jeweils gültigen AGB der astebo gmbh kontrahiert. Diese AGB sind online auf www.astebo.com abrufbar, sodass sich die Vertragspartnerin vor jedem Vertragsabschluss über den aktuellen Stand informieren kann.

Verstößt eine vereinbarte Klausel gegen zwingendes Recht, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages uneingeschränkt aufrecht und verbindlich. Eine allenfalls unwirksame Vertragsbestimmung wird durch eine solche ersetzt, die ihrem wirtschaftlichen Inhalt möglichst nahekommt. Dies gilt sinngemäß auch für Lücken.

Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.

2 Angebot und Vertragsabschluss

Kostenvoranschläge sind unverbindlich, es sei denn, es wurde schriftlich anderes vereinbart.

Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Die astebo gmbh ist, wenn nichts weiter angeführt ist, vier Wochen an ihr Angebot gebunden. Angebotsunterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

Ein Rechtsgeschäft wird erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der astebo gmbh rechtswirksam.

Die in unseren Preislisten, Katalogen und Werbemedien enthaltenen Informationen stellen keine Angebote dar und enthalten keine im Sinne des § 922 Abs. 2 ABGB leistungsbestimmenden Informationen.

Alle direkt oder indirekt mit dem Vertrag in Verbindung stehenden Medien wie zum Beispiel Skizzen, Pläne, Muster, Prospekte und ähnliches bleiben ausnahmslos das geistige Eigentum der astebo gmbh und bedürfen vor jeder Übermittlung oder Übertragung an Dritte der vorherigen ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung der astebo gmbh.

3 Lieferzeit, Lieferfrist, Verzug

Lieferfristen werden stets nur annähernd und unverbindlich genannt. Ausdrücklich vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Sie verlängern sich um den Zeitraum, um den die Vertragspartnerin mit der Erfüllung ihrer Verpflichtungen uns gegenüber in Verzug war oder ist.

In Fällen höherer Gewalt verlängern bzw. verschieben sich Lieferfristen/ -termine angemessen. Gleiches gilt für Streiks seitens der Gewerkschaften, Transportverzögerungen, Maschinenbruch, hoheitliche Maßnahmen und sonstige von uns nicht zu vertretende bzw. zu beeinflussende Umstände. Frühestens zwölf Monate nach Erhalt unserer Anzeige ist die Vertragspartnerin zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Sofern wir uns verschuldet mit der Einhaltung von Lieferfristen und Lieferterminen in Verzug befinden, hat die
Vertragspartnerin nach dreimaliger angemessener Nachfrist, frühestens jedoch sechs Monate nach Anzeige
Anspruch auf eine einmalige Verzugsentschädigung, insgesamt jedoch höchstens 2 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferung.

Verzug der Bestellerin

Verzug ist die gewollte oder ungewollte Verzögerung von Leistung. Daraus resultiert ist ein Verzug unter allen
Umständen zu vermeiden beziehungsweise mit Maßnahmen umgehend zu diversifizieren.

Sollte es dennoch zu einem Verzug seitens der Bestellerin kommen, gelten folgende Pönalen als vereinbart:

Verzug der Liefer- oder Abholfreigabe bei finaler Fertigung:

1,5 % der Auftragssumme pro Monat. Die Schlussrechnung wird zum Zeitpunkt der finalen Fertigung ausgelöst und ist entsprechend der Zahlungsvereinbarung fällig.

Im Falle dass die Bestellerin fehlerhafte oder unvollständige Daten für Angebotserstellung und/oder während der Erstellungsphase des Gewerks übermittelt hat und nicht rechtzeitig vor Leistungsbeginn richtigstellte, hat sie alle damit verbundenen direkten oder indirekten Mehrkosten zu tragen.

Übergang von Gefahr

Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung spätestens mit Abgang der Lieferung ab Werk auf die Bestellerin über, auch wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, zB. die Beauftragung des Frachtführers, Anfuhr und Aufstellung oder die Versendungskosten übernommen haben.

Bei verzögerter Abnahme durch die Bestellerin ab Werk geht die Gefahr mit dem Tag der Mitteilung der Versandbereitschaft auf die Bestellerin über.

Übernahme der Lieferung

Die Lieferung ist unverzüglich nach Erhalt durch die Bestellerin auf Vollständigkeit und visuelle Mängel zu prüfen. Entspricht die Lieferung bei Abnahme bewiesen nicht den vertraglichen Bestimmungen, hat uns die Bestellerin unverzüglich Gelegenheit zu geben, die Mängel zu beheben. Die Bestellerin kann die Annahme der Lieferung und damit verbundener Rechnung wegen derer Mangelhaftigkeit nicht verweigern.

4 Preise

Unsere Preise gelten ab Werk und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Steuern- und Abgaben. Nicht erfasst sind die Kosten der Verpackung, Transportversicherung, Avale, Fracht und Montage, die gesondert verrechnet werden.

Alle mit der Bestellung verbundenen Steuern- und Abgaben wie zum Beispiel Vertragsgebühren, Ausfuhrgebühren, Einfuhrgebühren, Durchführungsgebühren, Eskomptzinsen, Zollgebühren und Zollspesen, behördliche Kommissionsgebühren, Überstellungsgebühren gehen zu Lasten der Bestellerin.

Bei Kursdifferenz der auf der Rechnung ausgewiesenen Währung zum Euro wird die Berechnung des Kaufpreises an das Wertverhältnis der beiden Währungen am Tage des Vertragsabschlusses durchgeführt und stellt damit den vereinbarten Kaufpreis dar. Akonto-, Voraus- wie Teilzahlungsbeträge werden in diesem Zusammenhang gleichermaßen kurswechselbereinigt neu kalkuliert und gegenverrechnet.

5 Stornomöglichkeit

Im Fall des Rücktritts der Bestellerin aus welchen Gründen auch immer, sind je angeführtem Fortschritt zuzüglich zu den entstandenen Aufwänden eine Stornogebühr wie auch Schadensersatz sofort und unmittelbar fällig.

Die jeweilige Stornogebühr beträgt je nach dem angeführten Auftragsstatus:
Bestellung eingelangt 25 %
Projektierung begonnen 30 %
Konstruktion begonnen 50 %
Produktion begonnen 75 %
Produkt / Ware ausgeliefert 100 %

des gesamten Auftragsvolumens der Bestellung zuzüglich Schadenersatz.

6 Eigentumsvorbehalt

Alle Produkte und Handelswaren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im ausschließlichen und uneingeschränkten Eigentum der astebo gmbh.

Die Vertragspartnerin ist zur Verbindung unserer Ware mit anderen Gewerken berechtigt, jedoch erhalten wir am verbundenen Gewerk aliquot dem Warenwerten der zu verbindenden Gewerke vorrangiges Miteigentum.

Bei Pfändungen, Beschlagnahmungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat die Bestellerin und unverzüglich zu
verständigen.

Gelten bei Lieferungen in Ausland für die Wahrung des Eigentumsvorbehaltes dort besondere gesetzliche
Bestimmungen, ist die Bestellerin verpflichtet, alle Maßnahmen zu ergreifen, um unseren Eigentumsvorbehalt
in gesetzlicher Form wirksam zu machen (zB Anbringen von Zeichen, Eintragung in öffentliche Register). Lässt das Recht, in diesem Bereich sich der Liefergagenstand befindet, den Eigentumsvorbehalt nicht zu, gestattet es uns aber, andere Rechte an dem Liefergegenstand vorzubehalten, so können wir alle Rechte dieser Art ausüben. Verletzt die Bestellerin diese Verpflichtung, sind wir berechtigt, die noch nicht gelieferten Teile bis zum Nachweis der Erfüllung dieser Bedingung zurückzuhalten oder ohne Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. In letztem Fall gelten jene Bedingungen wie unter Punkt 5 Stornomöglichkeiten vereinbart.

7 Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug

Die vollständige Zahlung der Rechnung in der vereinbarten Währung hat innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeglichen Abzug auf unser Konto bei der in der Auftragsbestätigung oder Rechnung angegebenen Bank zu erfolgen.

Alle Rabatte und/oder Skonti werden hinfällig, wenn die Käuferin mit der Zahlung von Forderungen an uns in Verzug gerät. Dies ist auch dann der Fall, wenn der Zahlungsverzug andere Leistungen betrifft.

Mangels anderslautender Auftragsbestätigung die Hälfte der Kaufsumme bei Erhalt der Auftragsbestätigung und der Rest bei Anzeige der Versandbereitschaft zur Zahlung fällig. Das Einbehalten einer Gewährleistungsrücklage o.ä. durch die Käuferin ist nur aufgrund besonderer Vereinbarungen und bei Zahlung der damit verbundenen Avale möglich.

Als Erfüllungstrag gilt jener Tag, an dem wir über den Betrag verfügen können.

Kommt die Bestellerin bei Raten- oder Teilzahlung (Kreditierung) mit der Tilgung in Verzug, tritt die sofortige Fälligkeit der gesamten noch aushaftenden Forderung (Terminverlust) ein.

Pro Mahnung werden fällt eine Mahnspesenpauschale iHv mindestens € 40 in Anlehnung an die EU-Richtlinie
2011/7/EU an. Alle jene Gebühren Dritter (Rechtsanwälte, Inkassobüro, Kreditschutzverbände) sind vollumfänglich und ohne Abzug durch die Bestellerin unverzüglich zu leisten, wenn sie in Zahlungsverzug ist. Die Verzugszinsen setzen wir in Anlehnung an das Zahlungsverzugsgesetz (ZVG) mit mindestens 9,2 % über dem Basiszinssatz pro Jahr fest. Der Eigentumsvorbehalt ist hier gleichermaßen wie auf den Rechnungsbetrag vollanwendbar und bis zur vollständigen Bezahlung aller angefallenen Kosten zzgl. Zinsen uneingeschränkt aufrecht. Wir Mahnen drei Mal, danach erfolgt umgehend der Insolvenzantrag der Bestellerin sowie die Abholung der in unserem Eigentum befindlichen Güter durch uns. Alle damit verbundenen Kosten trägt die Bestellerin.

8 Gewährleistungsansprüche

Für gelieferte Erzeugnisse übernehmen wir die Gewährleistung für Mängel, die auf einem Fehler der Konstruktion, des Materials oder der Ausführung beruhen, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen. Darüberhinausgehende Gewährleistungsrechte bestehen nicht.

Mangelhafte Teile oder Leistungen sind ausschließlich nach unserer Wahl entweder auszubessern oder in
angemessener Form zu ersetzen, sofern der Mangel bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag, wofür die Beweislast ausschließlich die Bestellerin trifft und ausdrücklich von uns anerkannt oder gerichtlich bestätigt werden muss.

Im Rahmen der Nacherfüllung ersetzte Teile stehen in unserem Eigentum. Falls nicht anders vereinbart, tragen wir nur die Kosten, die durch die Reparatur oder den Ersatz der schadhaften Teile in unseren Werkstätten entstehen.

Die Bestellerin ist verpflichtet, die mangelhafte Ware oder die mangelhaften Teile auf unsere Kosten uns oder einem von uns bestimmten Dritten auf Verlangen zwecks Nachlieferung zurückzusenden. Werden Bestandteile einer Lieferung oder die Lieferung als Ganzes zurückgenommen, so ist die Bestellerin zum Ersatz der der uns festgelegten Wertminderung während ihrer Benutzung verpflichtet.

Die Bestellerin ist bei sonstigem Verlust aller Gewährleistungsansprüche verpflichtet, uns unverzüglich und schriftlich die aufgetretenen Mängel, welche mit der Werkserzeugnis zusammenhängen, schriftlich zur Kenntnis zu bringen.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel infolge: natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften oder -anleitungen, übermäßiger Beanspruchung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel und ungeeigneter Rohstoffe, bzw. von Rohstoffen oder Betriebsmitteln, die infolge ihrer Beschaffenheit einen höheren Verschleiß bedingen, chemischer oder elektrolytischer Einflüsse, mangelhafter, nicht von uns ausgeführter Bau- und Montagearbeiten, sowie infolge anderer Umstände, die nicht von uns verursacht wurden.

All jene Mängel die keine unmittelbare und merkliche Auswirkung auf die Funktion der Anlagenteile oder auf die Qualität des zu erzeugenden Produktes haben, wie insbesondere optische Mängel oder Ähnliches sind von der Gewährleistung ausdrücklich ausgeschlossen.

Die Gewährleistung erlischt, wenn die Bestellerin oder Dritte ohne unsere schriftliche Zustimmung Änderungen oder Reparaturen an der Lieferung vornehmen; ferner, wenn die Bestellerin nicht umgehend geeignete Maßnahmen trifft, um den Schaden nicht größer werden zu lassen; und schließlich dann, wenn der Mangel nicht mit vertretbaren technischen Mitteln behoben werden kann.

Wird eine Bestellung aufgrund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen oder Modellen der Bestellerin angefertigt, so erstreckt sich unsere Gewährleistung nicht auf die Richtigkeit der Konstruktion, sondern lediglich darauf, dass die Ausführung gemäß den Angaben der Bestellerin erfolgt. Untersuchungs- und Warnpflichten treffen uns nicht. Die Bestellerin hat uns bei allfälliger Verletzung von Schutzrechten Dritter schad- und klaglos zu halten.

Bei Übernahme von Reparaturaufträgen oder bei Umänderungen oder Umbauten jener Aufträge wo die Gewährleistung abgelaufen ist sowie fremder Erzeugnisse übernehmen wir keine wie auch immer geartete Haftung.

Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate und beginnt unabhängig von der Erkennbarkeit des Mangels mit Gefahrenübergang zu laufen. Die Gewährleistungsfrist wird durch Mängelbehebung oder Anerkenntnis, auch im Falle der Einsetzung von Neuteilen in die Hauptlieferung, weder für die Hauptlieferung noch für die ersetzten oder Neuteile verlängert.

Ein Regress von Mangelfolgeschäden sowie Ansprüche gem. 933a ABGB sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Wir behalten uns vor, Haftrücklässe oder Anzahlzahlungsgarantien über eine Versicherung oder Bank zu realisieren. Die hierfür anfallenden Kosten trägt die Bestellerin.

9 Produktsicherheit

Unsere Produkte bieten nur jene Sicherheit, die auf Grund von Zulassungsvorschriften und bei der Betriebsanleitung entsprechender Verwendung im Rahmen der von uns definierten Einsatzbedingungen (bestimmungsgemäße Brennstoffe, Einhaltung der bestimmungsgemäßen Umgebungsparameter) und unter der Voraussetzung der regelmäßigen fachgerechten Wartung und Reinigung erwartet werden kann.

10 Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung

Die Bestellerin kann nur Zahlungen zur Sicherung von Forderungen gegen uns einbehalten oder mit solchen
Forderungen aufrechnen, wenn diese von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

11 Schadenersatz

Schadenersatzansprüche des Bestellers sind soweit gesetzlich möglich ausgeschlossen, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Es gilt unsere in Punkt 8 näher bestimmte Gewährleistungspflicht. Eine darüberhinausgehende Schadenersatzpflicht ist für jegliche direkten oder indirekten Vermögensschäden (insbesondere auch Folgeschäden oder Verdienstentgang) ausgeschlossen. Davon unabhängig ist jeglicher Schadenersatzanspruch jedenfalls mit der halben Vertragssumme begrenzt.

Schadenersatzansprüche der Bestellerin verjähren innerhalb von sechs Monaten ab Erkennbarkeit des
Schadens, unabhängig davon jedenfalls in einem Jahr ab Gefahrenübergang.

12 Datenschutz

Die personenbezogenen Daten der Vertragspartnerin, die uns diese im Rahmen des jeweiligen Vertragsabschlusses bekannt gibt, werden von uns zum Zwecke der Vertragserfüllung sowie zur Bewerbung unserer Produkte gegenüber dem Vertragspartner verarbeitet; Rechtsgrundlage hierfür sind Artikel 6 Abs 1 lit b und f der Datenschutz-Grundverordnung. Unser berechtigtes Interesse liegt in der direkten Bewerbung unserer Produkte bei Vertragspartnerinnen.

Weitere Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten können auf unserer Website unter Datenschutzhinweise eingesehen werden.

13 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für die Lieferung und Zahlung gilt als Erfüllungsort unser Hauptsitz in Steinhaus als vereinbart, und zwar auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt.

Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist die Zuständigkeit des für unseren
Hauptsitz zuständigen Gerichts und das dort geltende Recht vereinbart. Dieser Vertrag und alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag unterliegen österreichischem materiellen Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

Wir behalten uns jedoch vor, unsere Rechte auch vor jedem anderen, für die Bestellerin zuständigen Gericht, nach österreichischem Recht geltend zu machen.